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   OLG Frankfurt, 07.01.2004 - 20 W 438/2003, 20 W 438/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4767
OLG Frankfurt, 07.01.2004 - 20 W 438/2003, 20 W 438/03 (https://dejure.org/2004,4767)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.01.2004 - 20 W 438/2003, 20 W 438/03 (https://dejure.org/2004,4767)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - 20 W 438/2003, 20 W 438/03 (https://dejure.org/2004,4767)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 867 ZPO, § 15 Abs 1 GBO, § 432 BGB, § 15 Abs 1 Buchst a GBVfg
    Grundbucheintragung einer Zwangssicherungshypothek auf Wohnungseigentum: Notwendige Angaben bei Eintragung der vollstreckenden Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 13; GBV § 15 Abs. 1 a; ZPO § 867 Abs. 1 lit. a
    Eintragungsvoraussetzungen bei Zwangssicherungshypothekfür Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ; Überprüfungskompetenz des Grundbuchamtes bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ; Eintragbarkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Berechtigte einer ...

  • Wolters Kluwer

    (Grundbucheintragung einer Zwangssicherungshypothek auf Wohnungseigentum: Notwendige Angaben bei Eintragung der vollstreckenden Wohnungseigentümergemeinschaft)

  • Judicialis

    GBO § 13; ; GBV § 15 Abs. 1 a; ; ZPO § 867 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 13; GBV § 15 Abs. 1a; ZPO § 867 Abs. 1
    Überprüfung der vollstreckungsrechtlichen und die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek durch das Grundbuchamt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrechtliche Voraussetzungen einer Zwangssicherungshypothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 503
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.09.2001 - V ZB 15/01

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Verwalters einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2004 - 20 W 438/03
    Weder kann die Gemeinschaft als solche als Berechtigte eingetragen werden, da sie nach derzeit überwiegender Ansicht (Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl. § 10, Rdnr. 2; Palandt/Bassenge: BGB, 63. Aufl., Überblick vor § 1 WEG, Rdnr. 12; Demharter: aaO., § 19, Rdnr. 106; Bauer/von Oefele, aaO., AT I 29 mit Fußnote 178 zum Meinungsstand) nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, also auch nicht grundbuchfähig ist, noch kann die Verwalterin als Berechtigte eingetragen werden, da sie den Titel nicht als Verfahrensstandschafterin der Wohnungseigentümer (vgl. hierzu BGH NJW 2001, 3627) im eigenen Namen erwirkt hat.
  • BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 31/01

    Eintragung einer Zwangshypothek bei einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2004 - 20 W 438/03
    Da es sich um ein Antragsverfahren handelt, ist das Grundbuchamt zu eigenen Ermittlungen weder berechtigt, noch verpflichtet, § 12 FGG gilt insoweit nicht (Demharter: aaO., § 13, Rdnr. 5; Schöner/Stöber, aaO., Rdnr. 16, 152; BayObLG NZM 2001, 775 = FGPrax 2001, 93).
  • OLG Köln, 16.05.1994 - 2 Wx 15/94

    Wohnungseigentümergemeinschaft als Berechtigte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2004 - 20 W 438/03
    Es kann dahingestellt bleiben, ob dafür entsprechend der Auffassung des OLG Köln (Rpfleger 1994, 496= MDR 1995, 36) die Angabe der Grundbuchblattnummer, unter der die jeweiligen Gläubiger als Eigentümer eingetragen sind, neben Name und Wohnort ausreichend wäre.
  • KG, 25.01.1985 - 1 W 5041/83

    Notwendigkeit der Bezeichnung des für die Gemeinschaft maßgebenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2004 - 20 W 438/03
    Dementsprechend wären alle Antragsteller mit dem Zusatz "Mitgläubiger gemäß § 432 BGB in Wohnungseigentumsgemeinschaft" als Berechtigte der Zwangssicherungshypothek einzutragen (Palandt/Bassenge aaO., § 16, Rdnr. 19; Demharter, aaO., § 19, Rdnr. 106; Schöner/Stöber, aaO., Rdnr. 2182; KG OLGZ 86, 47).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2012 - 3 Wx 320/11

    Berichtigung von Amts wegen

    Unzulässig ist eine Eintragung unter anderem, wenn die Angabe des Berechtigten fehlt, nicht hingegen, wenn sie nur ungenau oder unrichtig ist; dabei kann von den Mindesterfordernissen des § 15 Abs. 1 lit. a) GBV nur abgesehen werden, wenn eine Angabe unmöglich oder ihre Beschaffung mit nicht zumutbaren Schwierigkeiten verbunden ist und der Berechtigte auch durch andere Merkmale eindeutig identifizierbar bleibt (vgl. BayObLG Rpfleger 1976, S. 250 f sowie 1985, S. 102; OLG Frankfurt NZM 2004, S. 503 f; Demharter a.a.O., § 44 Rdnr. 47 und 51 m.w.Nachw.).
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